Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: Januar 2026
💡 Warum diese Seite existiert
Barrierefreiheit ist kein “Nice-to-have”, sondern ein Menschenrecht und ab Juni 2025 durch das BFSG gesetzlich verpflichtend.
Als technischer Partner für Digitalagenturen sehen wir es als unsere Pflicht an, mit gutem Beispiel voranzugehen.
Diese Seite dient nicht nur der Compliance, sondern zeigt transparent, wie wir moderne Web-Standards umsetzen.
Verpflichtungserklärung
WebCom Deutschland ist bemüht, seine Website in Einklang mit dem nationalen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den oben genannten Anforderungen derzeit teilweise vereinbar.
Was wir bereits technisch umsetzen (Best Practices):
- ✅ Semantisches HTML: Korrekte Nutzung von Überschriften (H1-H4) für Screenreader-Nutzer.
- ✅ Skalierbarkeit: Texte lassen sich im Browser auf 200% vergrößern, ohne dass das Layout bricht.
- ✅ Responsivität: Vollständige Anpassung an mobile Endgeräte und Tablets.
Nicht barrierefreie Inhalte (Waran wir aktuell arbeiten):
Wir optimieren unsere Seite kontinuierlich. Folgende Punkte werden bis Q2 2026 behoben:
- ❌ Tastatur-Fokus: Die visuelle Hervorhebung beim Navigieren mit der “Tab”-Taste wird derzeit verstärkt (High Contrast Focus).
- ❌ Alternativtexte: Einige ältere Bilder in Blogbeiträgen besitzen noch keine detaillierten Beschreibungen für Blinde.
- ❌ PDF-Dokumente: Ältere verlinkte PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei (Tagging).
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema BFSG-Implementierung für Ihr eigenes Projekt?
Melden Sie sich gerne bei unserem “Barrierefreiheits-Beauftragten” (und Inhaber):
Yevgen Volchenko
E-Mail: info@webcomde.de
Telefon: +49 151 56449106
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.